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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.

Geltungsbereich

Alle Leistungen der Hamburger Notenwerkstatt, nachfolgend Unternehmer genannt, folgen ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Fassung. Die Angebote des Unternehmers erfolgen freibleibend. Der Unternehmer behält sich das Urheberrecht an den Angebotsunterlagen vor. Die dem Urheberrecht des Unternehmers unterliegenden Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind dem Unternehmer umgehend zurückzusenden, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die zur Angebotserstellung notwendigen Vorlagen und Angaben sind vom Besteller kostenfrei zu liefern.

Vertragsschluss

Der Unternehmer unterbreitet dem Besteller ein Angebot auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. An das Angebot ist der Unternehmer zwei Wochen gebunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

Zahlung/Vorauskasse

Es gilt eine Vorauskasse in Höhe von 50 % des Bruttoangebotspreises als vereinbart. Die Zahlung der Vorauskasse gilt zugleich als Bestätigung des Vertragsabschlusses und als Zustimmung im Sinne des § 312d III BGB.

Lieferung

Wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so ist der Unternehmer berechtigt, die durch die Verzögerung entstehenden Kosten beim Besteller zu erheben. Im Falle höherer Gewalt oder anderer vom Unternehmer nicht zu vertretenden Umständen ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder mit dem Besteller eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.

Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Der Unternehmer wählt für die Lieferung den für den Besteller wirtschaftlichen günstigsten Weg. Die Verpackungs- und Versandkosten berechnet der Unternehmer dem Besteller zum Selbstkostenpreis.

Lieferfrist / Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Sitz des Unternehmens an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Der Unternehmer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware (auch Probeausdrucke für die Endbearbeitung) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers.

Haftung / Gewährleistung

Der Besteller hat dem Unternehmer Mängel der gelieferten Ware unverzüglich anzuzeigen. Der Unternehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.

Rechtsmängel

Der Besteller versichert mit Auftragserteilung, dass er Inhaber oder Verfügungsberechtigter über die Nutzungs- und Verwertungsrechte ist, die durch die Arbeit des Unternehmers berührt werden können. Der Unternehmer ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn ihm Umstände bekannt werden, die insbesondere die urheberrechtliche Berechtigung des Bestellers zweifelhaft werden lassen und der Besteller nach entsprechender schriftlicher Mitteilung des Unternehmers diese Zweifel nicht auszuräumen imstande ist.

Sicherungskopien / Nachbestellung

Der Unternehmer ist berechtigt, die dem Auftrag entsprechenden erforderlichen Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Er kann diese Daten bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Lieferung verwahren. Bei Datenverlust auf Seiten des Bestellers ist eine Nachbestellung einer Kopie der Datensicherung gegen branchenübliche Vergütung möglich.

Datenschutz

Die im Rahmen des Vertrages bekannt gewordenen persönlichen Daten dürfen nur für interne Zwecke und auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe kann nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien unter Würdigung der Gesamtumstände vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Bestimmung gekannt hätten.

II.

Ergänzende Bestimmungen Notensatz Erstellung

Der Notensatz erfolgt nach Vorlagen und Angaben des Bestellers. Für die Qualität der Vorlagen und Angaben sowie des verwendeten Trägermediums ist der Besteller verantwortlich. Vor endgültiger Fertigstellung erhält der Besteller einen Probeausdruck des Notensatzes zur Abnahme. Soweit Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, hat der Besteller diese dem Unternehmer umgehend mitzuteilen. Hierfür kann der Unternehmer dem Besteller eine angemessene Frist setzen. Soweit Änderungen oder Ergänzungen auf Umständen beruhen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, so ist der Unternehmer zur Änderung oder Ergänzung nur gegen Zahlung einer im Einzelfall zu vereinbarenden Vergütung verpflichtet und auch nur dann, wenn ihm die Änderungen oder Ergänzungen zuzumuten sind.

Lieferformat

Der Notensatz wird auf weißem oder leicht gelb getöntem, blendfreiem Papier (80 - 120 g/m), bei Bedarf mit Einband, ca. 160 g/m mit 600 dpi Laserdruck bis zu einer Größe von DIN A 3 gefertigt. Zur Datensicherung wird der Notensatz als PDF-File auf CD-ROM gebrannt, oder bei kleineren Datenmengen auf einer Diskette (1,44 MB) gesichert. Eine Sicherungskopie verbleibt beim Unternehmer. Der Notensatz erfolgt mit Software des technisch neuesten Standes. Ansprüche des Unternehmers auf Verwendung bestimmter Software bestehen nicht.

Nutzungs- und Verwertungsrechte

Der Besteller versichert mit der Auftragserteilung, berechtigter Inhaber sämtlicher notwendiger Rechte an der zu bearbeitenden Vorlage, Noten, Texten, Tonträgern/Dateien, gleich welcher Art, zu sein. Der Besteller versichert darüber hinaus, dass der Auftragserteilung an den Unternehmer keine sonstigen Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit die Auftragserteilung die Rechte Dritter berührt, obliegt es dem Besteller, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und etwaige Nutzungsentgelte an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten.